Sonderrechte für Parlamentarier

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Sonderstatus für Volksvertreter? Mensch Mahler am 26.01.2022

 

Die Verkürzung des Genesenen-Status von 6 auf 3 Monate kommt doch sehr willkürlich daher und stößt bei der Bevölkerung auf Unverständnis. Zeit online berichtet, dass das so gar nicht stimmt. Es gelten weiterhin 6 Monate – allerdings nur im Plenarsaal des Bundestages. Die Abgeordneten gelten für ein halbes Jahr als immunisiert, wenn sie eine Covid-Erkrankung überstanden haben. Ein Parlamentssprecher erklärte dem Nachrichtenportal Zeit online, dass die Allgemeinverfügung, die die Corona-Regeln im Bundestag festlegt, auf die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung verweist. Schon allein dieses Wortungeheuer zeigt, dass es schier unmöglich ist, bei den vielen Verordnungen, den Ausnahmen von den Verordnungen und den Ausnahmen von den Ausnahmen noch durchzublicken. Nach einer Erklärung gefragt antwortete der Parlamentssprecher: „Zum Zeitpunkt des Erlasses der Allgemeinverfügung sah diese den Zeitraum von 28 Tagen bis sechs Monaten nach Infektion vor, der weiterhin gilt.“ Begründung: Fehlanzeige. So, meine lieben Volksvertreter und innen vergrault ihr die Leute. Und könnt sie keineswegs für den Kurs der Bundesregierung gewinnen. Das ist Wasser auf die Mühlen der Spaziergänger. Und erfüllt den Tatbestand der Vorteilsnahme im Amt. 



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