Den Anklägern läuft die Zeit davon

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Den Anklägern läuft die Zeit davon. Mensch Mahler am 08.10.21

 

100 Jahre ist der Angeklagte alt, dem seit gestern in Brandenburg der Prozess gemacht wird. Sein Pech: er ist trotz seines hohen Alters noch verhandlungsfähig – 2 bis 2 ½ Stunden, sagt ein medizinisches Gutachten. Eine Fahrt von Brandenburg and der Havel zum Landgericht in Neuruppin ist dem Hochbetagten allerdings nicht mehr zuzumuten. Deshalb findet der Prozess jetzt in der Sporthalle der JVA Brandenburg statt.

Die Diskussion über die Sinnhaftigkeit solcher Prozesse hält indes an. Wozu sind sie gut? Mord verjährt nicht. Das ist die eindeutige juristische Grundlage. Man fragt sich viel eher, warum erst mehr als 75 Jahre nach den Verbrechen den Verbrechern – denn das waren sie zweifelsohne – der Prozess gemacht wird. Erst seit 2011 wird auch gegen Wachmänner und anderes Personal in den KZs ermittelt. Damals kam das Gericht im Prozess gegen den Sobibor-Wachmann John Dermjanjuk zu dem Schluss, dass auch Gehilfen schuldig sein können.

Seitdem wird fieberhaft in den Archiven nach solchen Gehilfen gefahndet. Die meisten dieser Täter leben nicht mehr. Denen, die noch am Leben sind, wird der Prozess gemacht. Wem hilft das? Rehabilitierung kann ja bei einem Hundertjährigen wohl nicht das Ziel sein. Genugtuung für die Nachkommen der Opfer? Vielleicht. Viele Opfer und deren Familien sind an der Untätigkeit der Justiz über viele Jahre hin verzweifelt. Jetzt also ein späte – vielleicht auch zu späte – Gerechtigkeit? Die Familien der spät enttarnten Täter müssen jetzt mit diesem Makel weiterleben – einfach deshalb, weil ihrem Vater, Großvater und Urgroßvater ein extrem langes Leben beschert wurde. 











 


 



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