Inklusive Ausbildung mit dem Nachteilsausgleich – wie funktioniert das?

Dieses Mal haben wir Carmen Rungenhagen von der Berliner Tischler-Innung und Susanne Marx-Mücke von der Senatsbildungsverwaltung ins Studio eingeladen. Wir erklären in dieser Folge, welche Unterstützungen Auszubildende im Berufsschulunterricht und in ihren Prüfungen bekommen können. Konkret geht es um den Nachteilsausgleich. Der kann z.B. bei einer Lese-Rechtschreibschwäche gewährt werden. Die Regelungen dazu gibt es zum einen im Landesschulgesetz und zum anderem im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung. Betriebe und Auszubildende können sich am besten frühzeitig vor den Prüfungen bei der Inklusionsberatung der Handwerkskammer oder direkt bei den Innungen informieren.

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